Anschließend verständigte der Angeklagte telefonisch seine Mutter und bat sie, eine SMS an die Geschädigte zu senden, um mitzuteilen, dass er nicht zur Arbeit kommen würde.
Die Mutter verweigerte dies.
Daraufhin verständigte der Angeklagte die Geschädigte telefonisch.
Die Gespräche eskalierten und der Angeklagte drohte der Geschädigten, indem er sagte, er würde sie vergewaltigen, verprügeln und ihren Kopf in die Toilette stecken.